Grundbuchumschreibung einer Immobilie auf Teneriffa nach Erbfall

Erbfall

Vollabwicklung

Erben

100 % Klarheit – 0 % Bürokratie

Sie haben eine Immobilie auf Teneriffa geerbt? Wir regeln die vollständige Abwicklung vor Ort, von der Steuernummer (N.I.E.) bis zum Grundbucheintrag, auf Wunsch komplett per Notarvollmacht.

Wir beschaffen alle erforderlichen Dokumente beim Grundbuchamt, Nachlassgericht und Finanzamt. Wir koordinieren die Termine mit dem Notar und erstellen die steuerlichen Erklärungen. Sämtliche Unterlagen bereiten wir unterschriftsreif für Sie vor.

895,00 €

Immobilie geerbt, die Zeit läuft.​

Solange die Immobilie nicht offiziell umgeschrieben ist, können Sie sie weder verkaufen noch vermieten noch nutzen, und alle Erben haften gemeinsam dafür. Nach dem Todesfall bleiben Ihnen dafür nur 6 Monate.

Klicken Sie rechts auf einen der 4 Schritte, um direkt zu den Details zu springen.

Wofür Sie es brauchen

Damit Sie geerbte Immobilien auf Teneriffa rechtssicher nutzen.

Was wir übernehmen

Dokumentenprüfung Steuerberechnung Notartermin und Grundbucheintragung.

Ihr eigener Aufwand

Einmalige Dokumentenübergabe und Notarunterschrift.

Ihr finales Dokument

Eingetragene Eigentumsurkunde und offizielle Steuernachweise.

So läuft die Abwicklung für Sie ab

In vier einfachen Schritten übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie. Sie behalten jederzeit den Überblick und sparen sich komplizierte Behördengänge in Spanien.

Schritt 1:
Buchen & Absichern
Sie legen die passende Dienstleistung in den Warenkorb und schließen die Zahlung über einen etablierten Zahlungsanbieter ab. Ab diesem Moment liegt der Vorgang bei uns.
Schritt 2:
Ihr Klartext-Fahrplan
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihre persönliche Checkliste – verständlich aufbereitet in Ihrer Sprache.
Schritt 3:
Bearbeitung
Wir übernehmen die Bearbeitung, vereinbaren die erforderlichen Termine und behalten die relevanten Fristen im Blick. Sie müssen nichts selbst nachhalten.
Schritt 4:
Information
Sie erhalten regelmäßig Zwischenstände zum Fortschritt Ihrer Angelegenheit, ohne von sich aus nachfragen zu müssen.
Schritt 5:
Abschluss
Sie erhalten sämtliche Unterlagen, Rechnungen und erforderlichen Dokumente gesammelt und vollständig. Der Vorgang ist für Sie abgeschlossen.

Wofür Sie es brauchen

Ohne Grundbuchumschreibung steht eine geerbte Immobilie rechtlich still. Sie dürfen das Objekt weder verkaufen, vermieten noch nutzen. Gleichzeitig haften alle Erben ab Tag eins gemeinsam für laufende Kosten und Pflichten. Ein strukturierter Ablauf sichert die Sechs-Monats-Frist und stellt Ihre Handlungsfähigkeit her.

Was wir übernehmen

Wir beschaffen alle erforderlichen Dokumente beim Grundbuchamt, Nachlassgericht und Finanzamt. Wir koordinieren die Termine mit dem Notar und erstellen die steuerlichen Erklärungen. Sämtliche Unterlagen bereiten wir unterschriftsreif für Sie vor.

Ihr eigener Aufwand

Sie stellen uns vorhandene Dokumente wie Ausweise oder Testamente bereit. Den Notartermin nehmen Sie persönlich wahr oder erteilen eine Vollmacht. Alle weiteren Behördengänge und Abstimmungen entfallen für Sie.

Ihr finales DOkument

Sie erhalten die vollzogene Urkunde und den aktualisierten Grundbuchauszug. Diese Dokumente belegen Ihr uneingeschränktes Eigentum. Die Immobilie steht Ihnen anschließend rechtssicher für Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung zur Verfügung.

FAQ

Sind Notargebühren und Behördengebühren im Preis enthalten?

Unser Preis deckt ausschließlich unser Servicehonorar ab. Amtliche Gebühren, Steuern und Notarkosten stellen die jeweiligen Stellen gesondert in Rechnung. Wir erstellen vorab eine Übersicht der voraussichtlich anfallenden Nebenkosten für eine transparente Aufstellung.

Wir prüfen alle eingereichten Unterlagen vorab auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Dokumente fehlen oder Unstimmigkeiten vorliegen, ermitteln wir die erforderlichen Schritte und unterstützen bei der Nachbeschaffung oder Korrektur.

Nach Beauftragung kontaktieren wir Sie zur Abstimmung der nächsten Schritte und Anforderung benötigter Unterlagen. Anschließend begleiten wir den Prozess und halten Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

In der Regel ist eine persönliche Anwesenheit nicht erforderlich. Über eine entsprechende Notarvollmacht lässt sich die Vertretung vor Behörden und Notaren direkt vor Ort organisieren.

Ja. Nach der Zahlung stellen wir eine ordnungsgemäße Rechnung zur Verfügung, die für steuerliche Zwecke und persönliche Unterlagen genutzt werden kann.

Nein. Sämtliche Unterlagen und behördlichen Rückmeldungen bereiten wir auf Deutsch für Sie vor. Alle relevanten Inhalte werden vor einer Unterschrift oder Bestätigung sachlich erläutert.

Kontakt

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Grund

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